In einem wirtschaftlich herausfordernden Umfeld mit hohen Planungsunsicherheiten investiert der Handel auch weiterhin gezielt in seine Läden, um das Einkaufserlebnis attraktiv zu halten. Digitalisierung und Nachhaltigkeit sind gemeinsam mit den aktuellen Herausforderungen an den Beschaffungsmärkten die großen Treiber in der Ladengestaltung. Über diese und weitere Themen diskutierten am 6. Juni Fachleute bei der EHI-Session „Special Store Design“.
Zu Beginn erläuterte EHI-Ladenbau-Expertin Claudia Horbert die Ergebnisse des EHI-Laden-Monitors 2023, der unter anderem zeigt, dass zeitgleich mit diversen Krisen in den letzten Jahren eine Kostensteigerung im Bereich des Ladenbaus erfolgt ist. Infolgedessen habe eine langfristige Planung an Priorität verloren, so Horbert.
Jörg Linden von Zumtobel präsentierte in seinem Vortrag ein ganzheitliches Lichtkonzept, das im Rahmen der Neuausrichtung eines Fressnapf-Marktes in Essen entwickelt wurde. Dieses kann einzelne Bereiche der Filiale und besondere Warengruppen passgenau in Szene setzen. Dabei wurden die neuesten und somit energieeffizientesten Lichtelemente mit dem Ziel einer langlebigen Nutzung eingebaut.
Maik Drewitz und Svenja Krach von Umdasch stellten vor, wie der Spielwarenladen „Puppenkönig“ in der Bonner Innenstadt mithilfe technischer Elemente in eine moderne Playmobil-Erlebniswelt verwandelt wurde. Dort können Kinder neben der klassischen Betrachtung der Playmobil-Spielwaren auch in eine Erlebniswelt eintauchen, bei der interaktive Erlebnisse entstehen. Hierbei wurden Elemente wie Digital Signage, Selfie-Points, Augmented Reality oder Gamification in das Gesamtkonzept integriert.
Marco Schumacher von Moris Design zeigte anhand zweier Beispiele in Tschechien die Vorteile von 24/7-Filialkomplettlösungen auf. Hierzu gehört unter anderem die kontinuierliche Verfügbarkeit von Waren für die Kundschaft und eine höhere Sicherheit auf Grundlage der nötigen Personifizierung.
Zum Abschluss sprach Rechtsanwalt Dr. Christoph Schork von der Kanzlei Heuking über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das seit Anfang 2023 für Unternehmen in Deutschland und ab 3.000 Mitarbeitenden verpflichtend ist. Da Ladenbau-Unternehmen in der Regel für ihre Kundschaft mit einer solchen Anzahl an Mitarbeitenden arbeiten, ist die Ladenbau-Branche zumindest mittelbar beteiligt. Durch die in Planung befindliche europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD-Richtlinie) kommen weitere Lieferketten-Aspekte sowie eine Ausweitung der verantwortlichen Unternehmen in Zukunft hinzu.